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Psychotherapie als Sachleistung für schwer Erkrankte - Gruppenpsychotherapie

Jährlich werden Psychotherapieplätze von der ÖGK und analog von der BVAEB, der SVS und der KFA Salzburg als Sachleistungskontingente für Gruppenpsychotherapie vergeben, wobei entweder Jahres- oder Halbjahresgruppen vorgesehen sind.

Für Patient*innen der ÖGK und KFA Salzburg wird keine Kostenbeteiligung eingehoben.

SVS und BVAEB (ab 2024) verrechnen die jeweilige Kostenbeteiligung direkt mit den Patient*innen.

Eine Ausnahme dieser Kostenbeteiligung gilt für jene Fälle, in denen Patient*innen die WS-Kriterien erfüllen: Dann entfällt diese gänzlich oder teilweise und wird vom Land Salzburg getragen.

Gruppenpsychotherapien können zusätzlich zu Einzelpsychotherapien beantragt und bewilligt werden.

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