Zum Inhalt springen

Psychotherapie als Sachleistung für schwer Erkrankte - Paarpsychotherapie

Monatlich werden Psychotherapieplätze von der ÖGK und analog von der BVAEB, der SVS und der KFA Salzburg als Sachleistungskontingente für Paar-, und Familienpsychotherapie vergeben.

Für Patient*innen der ÖGK und KFA Salzburg wird keine Kostenbeteiligung eingehoben.

SVS und BVAEB (ab 2024) verrechnen die jeweilige Kostenbeteiligung von derzeit 91,40 pro Stunde direkt mit den Patient*innen.

Bei Minderjährigen entfällt der Kostenbeitrag.

Eine Ausnahme dieser Kostenbeteiligung gilt für jene Fälle, in denen der/die Patient*in die WS-Kriterien erfüllt: Dann entfällt diese gänzlich oder teilweise und wird vom Land Salzburg getragen.

Paarpsychotherapien können zusätzlich zu Einzelpsychotherapien beantragt und bewilligt werden.

Weiterführende Themen: